Die Gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit finden sie im Abschnitt 2 des Jugendschutzgesetzes.
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Setzen Sie klare Grenzen
Finden Sie für Ihre Familie passende und verbindliche Regeln. Seien Sie in Handlungen und Konsequenzen eindeutig. Nicht alles, was das Gesetz erlaubt, müssen Sie erlauben! – Es ist Ihre Familie, Ihre Lebensgemeinschaft.
Hören Sie zu
Versuchen Sie den richtigen Ton zu treffen. Interessieren Sie sich für die Meinung Ihres Kindes und für die Rituale der Gleichaltrigengruppe. Hören Sie zu, damit Sie wirklich erfahren, was Ihr Kind denkt und machen möchte.
Zeigen Sie Interesse
Alkoholkonsum bei Jugendlichen besonders an den tollen Tagen geschieht in der Gruppe. Interessieren Sie sich für die Feierpläne Ihres Kindes. Es ist gut zu wissen, wer die Freunde Ihrer Kinder sind, wo sich Ihr Kind aufhalten wird. Die Freundesgruppe kann auch ein Schutz für Ihr Kind sein – Freunde geben aufeinander Acht.
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Geben Sie sachliche Informationen
Erklären Sie Ihrem Kind, dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke unabhängig vom Alter lebensgefährlich sein kann. Klären Sie darüber auf, dass es beim schnellen Konsum einer großen Menge Alkohol zu einer Alkoholvergiftung mit Unterkühlung, Erbrechen und Erstickungsgefahr kommen kann.
Treffen Sie Verabredungen
Treffen Sie die Freunde/Freundinnen Ihrer Kinder und deren Eltern und verabreden Sie gemeinsame Regeln und Verabredungen. Knüpfen Sie ein Elternnetzwerk.
Klären Sie auf
Informieren Sie Ihre Kinder über die Risiken im Umgang mit durch Alkohol enthemmten und gewaltbereiten „Freunden und Bekannten“.
Bewahren Sie Ruhe
Bleiben Sie ruhig, wenn Ihr Kind betrunken nach Hause kommt. Klären Sie zunächst die Situation und sorgen für Ihr Kind. Bleiben Sie bei Ihrem Kind, auch wenn es schläft und überwachen Sie regelmäßig seinen Zustand. Der nächste Tag bringt sicherlich eine bessere Aussprache.
Nehmen Sie Kontakt auf
Bleiben Sie auch z.B. in der Karnevalszeit mit Ihrem Kind im Gespräch. Auch wenn Sie selbst feiern gehen oder unterwegs sind, sollten Sie für Ihr Kind erreichbar sein. (Handynummer und / oder Veranstaltungsort mit Adresse)